Beratungsangebot des geplanten ESF-Bundesprogramms "Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten" ab 2014
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um – auch im Hinblick auf die zum Jahresende geplante Einstellung des Bundesprogramms des Europäischen Sozialfonds zur arbeitsmarktlichen Unterstützung für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit Zugang zum Arbeitsmarkt – zu gewährleisten, dass das für die kommende Förderperiode ab 2014 geplante ESF-Bundesprogramm zur "Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten" mit einem flüchtlingsspezifischen Beratungsangebot ausgestattet ist und auch diejenigen Personen erreicht, die sich im Asylbewerberleistungsbezug befinden und keinen festen Aufenthaltsstatus besitzen?