Beratungen bezüglich der "Anwendungsbestimmungen" bei Pflanzenschutzmittel-Zulassungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wurden im Zuge der Beratungen bezüglich der "Anwendungsbestimmungen" bei Pflanzenschutzmittelzulassungen, welche das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel- sicherheit (BVL) neu erlassen hat, seitens der rheinland-pfälzischen Landesregierung gegenüber der Bundesregierung Einwände oder Bedenken vorgetragen, und welche Initiativen sind von der Bundesregierung geplant, mit den beteiligten Fachkreisen die Verhältnismäßigkeit der Auflagen, welche vor gesundheitlichen Gefahren beim Aufbringen schützen sollen, zu erörtern und zu evaluieren?