Beratung und Diagnostik von Minderjährigen im Vorfeld einer Änderung des Geschlechtseintrags
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die durch zahlreiche Abgeordnete erfolgte Ablehnung der Forderung des Deutschen Ärztetages, dass bei Minderjährigen die Änderung des Geschlechtseintrags nicht ohne fachärztliche kinder- und jugendpsychiatrische Diagnostik und Beratung gestattet werden darf (www.welt.de/politik/deutschland/plus251531946/Transgender-Harte-Aerzte-Kritik-am-Selbstbestimmungsgesetz-So-reagiert-die-Ampel.html?source=puerto-reco-2_ABC-V38.1.D_ac_extra_row), und wenn ja, mit welcher Begründung wird diese fachliche Expertise zurückgewiesen, und wenn nein, wird sie dies zum Anlass nehmen, beim Selbstbestimmungsgesetz nachzubessern?