Beraterkosten seit Beendigung der Maut-Verträge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Kosten sind dem Bund seit der mit Bekanntwerden des EuGH-Urteils eingeleiteten Beendigung der Maut-Verträge für Beratungsleistungen entstanden (Stand: 29. September 2020), und wie setzt sich die in der Antwort auf meine Schriftliche Frage 96 auf Bundestagsdrucksache 19/22831 ausgewiesene Summe in Höhe von 5.210.000 Euro für den Posten "Sachverständige, Gerichtskosten und damit im Zusammenhang stehende Kosten" im Einzelnen zusammen (bitte nach Angabe der Leistungsart und Höhe der dafür entrichteten Kosten auflisten)?