Bepreisung des Ausstoßes von produktionstechnisch nicht vermeidbarem CO2
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum plant die Bundesregierung, den CO2 -Preis (von 25 Euro im Jahr 2021, 55 Euro im Jahr 2025, usw., www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/nationaler-emissionshandel-1684508) auch auf den Ausstoß von technisch nicht vermeidbarem CO2 , z. B. bei der Erzeugung von Prozesswärme in der Porzellanherstellung, zu erheben (bitte begründen), und welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die durch diese höheren Produktionskosten verminderte Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Produzenten aus Drittstaaten, die von keinem oder einem geringeren CO2 -Preis betroffen sind, auszugleichen (bitte begründen)?