Beobachtung von Presse-Gruppierungen und Blogs durch den BfV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Journalisten, Presseunternehmen, Presseverlage, Blogs und sonstige Gruppierungen der Presse prüft und beobachtet derzeit das Bundesamt für Verfassungsschutz (bitte nach den Kategorien "Linksextremismus", "Rechtsextremismus", "Islamismus" und "Sonstige" aufteilen)? <br /> <br /> Seit wann stuft und beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz den Blog "PI News" als "erwiesen extremistisch" ein (DER SPIEGEL 18/2021, "PI-News: Verfassungsschutz stuft islamfeindlichen Blog als "erwiesen extremistisch ein" vom 28. April 2021), und aufgrund welcher "tatsächlichen Anhaltspunkte" (vgl. § 4 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG)) geschieht dies? <br /> <br /> Stuft das Bundesamt für Verfassungsschutz den Blog "PI News" als "Presse" i. S. d. Artikels 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) und/oder Artikels 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein (bitte begründen), und falls ja, sieht das Bundesamt für Verfassungsschutz hier keinen Konflikt mit der grundgesetzlich gewährleisteten Pressefreiheit (bitte begründen)? <br /> <br /> Sieht das Bundesamt für Verfassungsschutz hier keinen Konflikt mit der sog. Junge-Freiheit-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss v. 24. Mai 2005, Az.: 1 BvR 1072/01) und den dort aufgezeigten engen verfassungsrechtlichen Grenzen einer nachrichtendienstlichen Beobachtung der Presse?