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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-279932

Beobachtung von Presse-Gruppierungen und Blogs durch den BfV

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Journalisten, Presseunternehmen, Presseverlage, Blogs und sonstige Gruppierungen der Presse prüft und beobachtet derzeit das Bundesamt für Verfassungsschutz (bitte nach den Kategorien &quot;Linksextremismus&quot;, &quot;Rechtsextremismus&quot;, &quot;Islamismus&quot; und &quot;Sonstige&quot; aufteilen)? <br /> <br /> Seit wann stuft und beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz den Blog &quot;PI News&quot; als &quot;erwiesen extremistisch&quot; ein (DER SPIEGEL 18/2021, &quot;PI-News: Verfassungsschutz stuft islamfeindlichen Blog als &quot;erwiesen extremistisch ein&quot; vom 28. April 2021), und aufgrund welcher &quot;tatsächlichen Anhaltspunkte&quot; (vgl. § 4 Absatz 1 des Bundesverfassungsschutzgesetzes (BVerfSchG)) geschieht dies? <br /> <br /> Stuft das Bundesamt für Verfassungsschutz den Blog &quot;PI News&quot; als &quot;Presse&quot; i. S. d. Artikels 5 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) und/oder Artikels 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention ein (bitte begründen), und falls ja, sieht das Bundesamt für Verfassungsschutz hier keinen Konflikt mit der grundgesetzlich gewährleisteten Pressefreiheit (bitte begründen)? <br /> <br /> Sieht das Bundesamt für Verfassungsschutz hier keinen Konflikt mit der sog. Junge-Freiheit-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss v. 24. Mai 2005, Az.: 1 BvR 1072/01) und den dort aufgezeigten engen verfassungsrechtlichen Grenzen einer nachrichtendienstlichen Beobachtung der Presse?