Beobachtung von Personen und Teilorganisationen der AfD durch den Verfassungsschutz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Personen und Teilorganisationen der Partei "Alternative für Deutschland" (AfD) werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz und nach Kenntnis der Bundesregierung durch die Verfassungsschutzbehörden der Länder beobachtet bzw. überwacht (vgl. www.spiegel.de/politik/deutschland/afd-verfassungsschutz-nimmt-patriotische-plattform-ins-visier-a-1150411.html, www.welt.de/politik/deutschland/article165808005/AfD-droht-Beobachtung-durch-Verfassungsschutz.html, www.sueddeutsche.de/politik/spionage-verdacht-afd-funktionaere-sollen-verbindungen-zu-russischem-spion-haben-1.3630084), und wie beurteilt das Bundesamt für Verfassungsschutz rechtsextremistische Gruppierungen im Umfeld der AfD in diesem Zusammenhang (z. B. Identitäre Bewegung, "Der Flügel", "Patriotische Plattform" etc.)?