Beobachtung von Mitgliedern des Deutschen Bundestages durch das BfV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchen Gründen beobachtet das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Abgeordnete bzw. Mitglieder des Deutschen Bundestages, wenngleich die Behörde noch in der 18. Wahlperiode verlautbaren ließ, "Bundestagsabgeordnete künftig generell von der Beobachtung durch den Bundesverfassungsschutz [auszunehmen]" und dies etwa für Abgeordnete der Linkspartei "selbst dann [gelte], wenn es sich bei ihnen um Funktionäre der beobachteten offen extremistischen Zusammenschlüsse" handelt (https://web.archive.org/web/20141026152108/, www.tagesschau.de/inl and/linkspartei-verfassungsschutz100.html)?