Beobachtung der Fraktion DIE LINKE. und ihrer Abgeordneten durch das Bundesamt für Verfassungsschutz
Beobachtung von Landtags-, Bundestags- oder Europaabgeordneten der Partei DIE LINKE durch Landesämter oder das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gegen Ende der 17. und zu Anfang der 18. WP, Schlussfolgerungen aus dem Urteil des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit der Beobachtung von Bodo Ramelow bzgl. der Landtage und dem Europäischen Parlament, Gültigkeit des Aussetzens der Beobachtung im Zuge einer "Beobachtungspriorisierung" bzgl. aller Parlamente; Anlage, Inhalt, Verwendung und Weiterführung der Sachakte des Verfassungsschutzes; Informationsgewinnung mit nachrichtendienstlichen Mitteln, Informationsweitergabe, Weiterbeobachtung von als "extremistisch" eingestuften Parteiströmungen<br /> (insgesamt 19 Einzelfragen)