Benennung einer nationalen Kompetenzstelle für den CO2-Grenzausgleichsmechanismus
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wieso ist es der Bundesregierung als einziger Regierung eines EU-Mitgliedstaates nicht gelungen, eine nationale Kompetenzstelle für den CO2 -Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) zu benennen, die für die Unternehmen notwendig wäre, um sich beim CBAM-Register der EU-Kommission anzumelden, und welche Auswirkungen hat dies auf die betroffenen Unternehmen (taxation-customs.ec.europa.eu/system/files/2023-12/20231208%20Updated%20provisional%20list%20of%20NCAs%20for%20CBAM.pdf)?