Benachteiligung von DDR-Altübersiedlern durch das Rentenüberleitungsgesetz
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass einerseits mit Artikel 3 des RentenÜberleitungsgesetzes (RÜG; Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz – AAÜG) Besitzstände, die außerhalb des deutschen Grundgesetzes (in der DDR) begründet worden waren, nachträglich und rückwirkend unter den Schutz des Grundgesetzes gestellt worden sind, während gleichzeitig die unter dem Schutz des Grundgesetzes begründeten Bewertungen der DDR-Erwerbsbiografien der DDR-Altübersiedler rückwirkend annulliert worden sind?</p>