Benachteiligung von Beziehern einer Betriebsrente bei knapper Überschreitung der Beitragspflicht für die Kranken- und Pflegeversicherung nach § 226 Abs. 2 SGB V
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Regelung in § 226 Absatz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) eine Benachteiligung der Personen, die mit ihrer Betriebsrente das Zwanzigstel der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB V knapp überschreiten, die damit also auf ihre ganze Betriebsrente Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen und denen damit weniger Geld von ihrer Betriebsrente bleibt, als denjenigen, die mit ihrer Betriebsrente knapp unter dem Zwanzigstel der Bezugsgröße bleiben, denen dadurch ihre ganze Betriebsrente erhalten bleibt und die damit mehr Geld übrig behalten, als die Personen mit der etwas höheren Betriebsrente?</span> <span><br /> </span>