Benachteiligung privater Wettbewerbsbahnen durch die Deutsche Bahn in den Bereichen Vertrieb, Trassenpreise, Bahnstrom und Vergütung bei der Einspeisung von Bremsstrom
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gibt es Erkenntnisse, dass die privaten Wettbewerbsbahnen durch die Deutsche Bahn AG in den Bereichen des Vertriebs (Monopolstellung bei der Durchsetzung von Preisen und Konditionen), den Trassenpreisen (Intransparenz der Kostenumlegung), des Bahnstroms (Nichtgewährung von Rabatten beim Kauf bei der DB Energie GmbH) sowie der Vergütung bei Einspeisung von Bremsstrom (Vergütung von lediglich etwa 50 Prozent des Verkaufspreises von frischem Strom) benachteiligt werden?