Benachteiligung anderer durch die ausschließliche Kostenübernahme von künstlichen Befruchtungen zeugungsfähiger Ehepaare
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bewertet das BMFSFJ die Tatsache, dass § 27a Absatz 1 Nummer 1, 3 und 4 SGB V bislang ausschließlich die Kostenübernahme von künstlichen Befruchtungen zeugungsfähiger Ehepaare vorsieht, im Hinblick auf eine mögliche Benachteiligung oder gesetzliche Diskriminierung von zeugungs-/empfängnisunfähigen Ehepartnerinnen und Ehepartnern?