Bemühungen gegenüber der ukrainischen Regierung bzgl. der Internetseite "Mirotworez"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Auf Grundlage welcher Erwägungen in Bezug auf Verbindungen der Website "Mirotworetz" zu ukrainischen Behörden kam die Bundesregierung zu der Erkenntnis, ihr "beharrliches Insistieren" gegenüber der Regierung der Ukraine habe dahingehend "Wirkung gezeigt", dass die Website zeitweise nicht mehr erreichbar war (Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 32, Plenarprotokoll 19/133), und wie fällt angesichts der Tatsache, dass die Website nun wieder erreichbar ist, die Beantwortung der zweiten Teilfrage aus, die sich darauf bezog, inwiefern es sich aus Sicht der Bundesregierung bei der Listung ukrainischer oder ausländischer Staatsangehöriger, deren Wohnadressen sowie die Wohnadressen ihrer Familienmitglieder in der Rubrik "Fegefeuer" der Website, um eine Verfolgung wegen politischer Überzeugungen handelt?