Bemessung der Integrationsfähigkeit von irakischen Flüchtlingen
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Wonach bemisst sich konkret die „Integrationsfähigkeit“ von irakischen Flüchtlingen, welche vom Bundesministerium des Innern als Entscheidungskriterium für ihre Aufnahme in der Bundesrepublik Deutschland angegeben wird, und wie begründet die Bundesregierung die Notwendigkeit dieser „Integrationsfähigkeit“ bei einer Entscheidung über die Aufnahme von Flüchtlingen?</span>