Belegung des Eigenstroms mit EEG-Umlage und Auswirkungen auf den Chemiepark Krefeld-Uerdingen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, dass die von ihr geschaffene Regelung der Belegung von Eigenstrom mit EEG-Umlage (EEG – Erneuerbare-Energien-Gesetz) infolge der zusätzlichen Kosten dazu führt, dass nach meiner Kenntnis im Chemiepark Krefeld-Uerdingen uralte Steinkohlekraftwerke aus den Jahren 1957 und 1971 nicht durch hochmoderne Gas-KWK (KWK – Kraft-Wärme-Kopplung) ersetzt werden können, obwohl auch die bisherige Stromerzeugung unter das Eigenstromprivileg fällt, und ist die Bundesregierung bereit, diesen Zustand zu ändern (bitte begründen), damit der Chemiepark eine moderne klimafreundliche Energieversorgung bekommt und die Existenz des Chemieparks nicht gefährdet wird?