Belegausgabe in Form einer digitalen Bonübermittlung per App oder E-Mail im Rahmen der "Bonpflicht"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es nach dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen zulässig, die seit dem 1. Januar 2020 gültige Belegausgabepflicht (sogenannte "Bonpflicht") in Form einer digitalen Bonübermittlung per App, scannen mittels QR-Codes und/oder per E-Mail vorzunehmen?