Belegärztliche Tätigkeiten in Krankenhäusern mit einer bestimmten Leistungsgruppe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es im Zuge der anstehenden Krankenhausreform (www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/K/Krankenhausreform/Eckpunktepapier_Krankenhausreform.pdf) vorgesehen, dass in Kliniken, die aufgrund ihrer Größe bzw. Leistungsgruppeneinteilung bestimmte Operationen nicht mehr anbieten können oder dürfen (z. B. Knie- und Hüft-Operationen), weiterhin Belegärzte operieren können?