Belagerte bzw. schwer erreichbare Gebiete in Syrien mit Zugang zu humanitärer Hilfe
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele der vom Büro der Vereinten Nationen für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA) als prioritär eingestuften belagerten oder schwer erreichbaren Orte und Gebiete in Syrien können nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell mit humanitärer Hilfe versorgt werden (bitte nur getrennt auflisten nach Belagerung durch Regime- oder Oppositionskräfte, nicht nach einzelnen Orten), und in welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung die USA und Russland ihre bisherige Zusammenarbeit bei der humanitären Versorgung der rund 100 000 Zivilistinnen und Zivilisten in den von der Terrormiliz "Islamischer Staat" belagerten Teilen der Stadt Deir ez-Zor trotz ihrer zeitweiligen Verhandlungsunterbrechungen und bestehenden Differenzen im Syrienkonflikt fortgesetzt, bei der im Rahmen von technisch anspruchsvollen Flügen Hilfsgüter aus rund 6 000 Metern Höhe mit Spezialfallschirmen abgeworfen werden (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 auf Bundestagsdrucksache 18/8543)?