Bekanntmachung des Individualbeschwerderechts gemäß Fakultativprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie gedenkt die Bundesregierung, die Möglichkeit zur sog. Individualbeschwerde in Deutschland neben der Verpflichtung aus Artikel 42 der UN-Kinderrechtskonvention bekannt zu machen, die mit dem Beitritt Costa Ricas als zehntem Mitgliedstaat dem Fakultativprotokoll zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes ein Mitteilungsverfahren betreffend, drei Monate nach Ratifizierung möglich wird, und wie (unter Angabe des Zeitplans) beabsichtigt die Bundesregierung, künftig jede politische Maßnahme und jedes Gesetz daraufhin zu überprüfen, ob sie mit den international vereinbarten Kinderrechten im Einklang stehen (siehe "Deutschlands Zukunft gestalten. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD", 18. Legislaturperiode, S. 99)?