Bekanntheit einer "KinderBildungsStiftung" im BMAS
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie erklärt die Bundesregierung den offensichtlichen Widerspruch, wonach das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einerseits behauptet, eine „KinderBildungsStiftung“ sei dem Bundesministerium nicht bekannt (siehe Antwort auf meine Mündliche Frage 73, Plenarprotokoll 17/138, S. 16450 A), andererseits aber genau dieses Bundesministerium sowohl ein Rechtsgutachten zur Bewertung der rechtlichen Möglichkeiten für eine „KinderBildungsStiftung“ sowie eine Prüfung der Praktikabilität einer solchen Stiftung in Auftrag gegeben hat?