Bekämpfung von Umgehungstatbeständen beim Mindestlohngesetz
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie bekämpft die Bundesregierung Umgehungstatbestände beim Mindestlohngesetz, bei denen Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen als Bedingung für eine Einstellung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zum Beispiel eine unbezahlte Einarbeitung von vier Wochen oder länger fordern oder Arbeitsmittel, Unterkünfte oder Dienstfahrzeuge in Rechnung stellen?