Bekämpfung von Schwarzarbeit und Verstößen gegen Mindestlohnregelungen bzw. das Arbeitsrecht
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass durch die Nacherhebung von Sozialversicherungsbeiträgen Schwarzarbeit und Verstöße gegen Mindestlohnregelungen bzw. Arbeitsrecht nachhaltig bekämpft werden können, und kann diese eine abschreckende Wirkung entfalten?