<span>Bestätigung der Regierungsposition betr. Befugnis von Kriegsschiffen zur Aufbringung von Piratenschiffen als Teil des Allgemeinen Völkerrechtes gem. Art. 25 GG und damit als Teil des Bundesrechtes, Bestehen der Aufbringungsbefugnis unabhängig von mittelbarer oder unmittelbarer konkreter Gefahr</span>