Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche konkreten Schritte schlägt die Bundesregierung vor, um Gewalt an Frauen, insbesondere die häusliche Gewalt, in Zukunft besser zu überprüfen und sichtbar zu machen, und beabsichtigt sie hierzu zum Beispiel ein regelmäßiges Monitoring-Verfahren, die Durchführung einer neuen Dunkelfeldstudie oder die Spezifizierung der polizeilichen Kriminalstatistik für alle Formen von Gewalt an Frauen, wie es in Artikel 11 des "Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt" vorgesehen ist, und, falls keine Schritte geplant sind, aus welchen Gründen werden diese Maßnahmen nicht als zielführend betrachtet?