Bekämpfung von Cyberstalking
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, zur Bekämpfung von Cyberstalking zusätzlich zur Änderung des § 238 des Strafgesetzbuches auch etwas gegen sogenannte Stalkerware zu unternehmen (siehe dazu www.spiegel.de/netzwelt/apps/stalkerware-welche-apps-gibt-es-wie-kann-man-sich-schuetzen-a-ae8c77a5-da62-420a-a62f-0729bd8201b0), zum Beispiel im Sinne einer Kennzeichnungs- oder Benachrichtigungspflicht solcher Software auf dem Gerät des Benutzers?