Bekämpfung des illegalen Handels mit Tabakwaren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse zum illegalen Handel hat das Rückverfolgbarkeitssystem im Bereich Zigaretten und Feinschnitttabak in der Bundesregierung bisher gebracht, und ist ein möglicher Erfolg konkret messbar (Rückgang der Zahlen im illegalen Handel usw.)?<br /> <br /> Gibt es bei der Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie oft die Überwachungsbehörden Unregelmäßigkeiten im Warenverkehr mit Feinschnitttabak und Zigaretten aufgrund einer Überprüfung der Systemdaten innerhalb und außerhalb der Produktionsstätten feststellen konnten?<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung Zahlen über den illegalen Handel mit klassischem Pfeifentabak, Zigarren und Zigarillos, Schnupftabak und klassischem Kautabak im Bundesgebiet vor, und lässt sich die Einführung eines sowohl technisch als auch finanziell aufwendigen Rückverfolgbarkeitssystems dadurch rechtfertigen?