Bekämpfung der sinkenden Zahlungsmoral durch Änderung des Umsatzsteuerrechtes (§ 20 UStG) (G-SIG: 14010619)
Änderung des Umsatzsteuergesetzes: Berechnung der Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten, wenn der Vorsteuerabzug erst zum Zeitpunkt der Entgeltzahlung erfolgt, Ausdehnung der Regelung für Kleinunternehmer in den neuen Bundesländern auf das gesamte Bundesgebiet