Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sieht die Bundesregierung – auch unter Berücksichtigung des Treffens der 47+1-Gruppe vor der Sommerpause 2020 – den Fortschritt hin zu einem Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), welchen die Verträge verpflichtend vorsehen?<br /> <br /> Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung – gerade vor dem Hintergrund ihrer laufenden Ratspräsidentschaft – zur Verwirklichung dieses Beitritts?