Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Fortschritte für den Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention, der seit 2009 in Artikel 6 Absatz 2 des EU-Vertrags festgeschrieben ist und dessen Umsetzung jüngst auch vom Deutschen Bundestag gefordert wurde (Bundestagsdrucksache 19/10146, N), strebt die Bundesregierung während ihrer EU-Ratspräsidentschaft 2020 innerhalb der Europäischen Union sowie zwischen dem Europarat und der Europäischen Union an, und welche konkreten eigenen Überlegungen der Bundesregierung zur Überwindung der durch das Gutachten 2/13 (2014) des Europäischen Gerichtshofes entstandenen Hindernisse gibt es bislang?