Beitragspflicht zur Pflegeversicherung bei erwerbsunfähigen Pflegebedürftigen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung werden von einem gesetzlich versicherten, in der Pflegestufe III befindlichen Schwerstpflegebedürftigen auf dessen Erwerbsunfähigkeitsrente Beiträge zur Pflegeversicherung erhoben?