Beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen im Rahmen von Sozialversicherungsabkommen mit ehemaligen Gastarbeiterländern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Betrachtet die Bundesregierung die Sonderregelungen in den bilateralen Sozialversicherungsabkommen mit ehemaligen Gastarbeiterländern, die Eltern und Großeltern im Ausland beitragsfrei mitversichert, als weiterhin tragbar, und plant die Bundesregierung eine Änderung dieser Rechtspraxis, um die jährliche Belastung der gesetzlichen Krankenversicherung zu reduzieren, und wenn nein, warum nicht (www.derwesten.de/politik/krankenkassen-aok-barmer-dak-techniker-ausland-tuerkei-id300804282.html)?