Beiträge zur Pflegeversicherung im Rahmen der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt (G-SIG: 13010323)
Freiwillig krankenversicherte Sozialhilfeempfänger, deren Beiträge nach § 13 BSHG übernommen werden, Leistungen der Krankenhilfe an Sozialhilfeempfänger, Regelung für die Übernahme der Beiträge zur Pflegeversicherung