Beim Bundeskriminalamt geführte "Gewalttäter"- und andere Dateien
<span>Stand der Entwicklung der vom Bundesdatenschutzbeauftragten angemahnten Rechtsverordnung zum Führen von Verbunddateien, Anzahl der u. a. in der Datei „Gewalttäter links“ und in weiteren Dateien gespeicherten Personen, Bedingungen für die Übermittlung von Daten an ausländische Sicherheitsbehörden, Kriterien für die Einstufung von Personen, Verzicht auf das bisherige Verdachts- und Anschuldigungsprinzip als ausreichenden Grund für die Aufnahme in die Gewalttäterdateien; für die Verwaltung der „Gewalttäter“-Dateien verantwortliche Stelle innerhalb des BKA</span>