Beilegung von Streitfällen beim SGB II durch Ombudsstellen oder ähnliche außergerichtliche Schiedsstellen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, in welchen Landkreisen Ombudsstellen oder ähnliche außergerichtliche Schiedsstellen zur Beilegung von Streitfällen im Bereich des SGB II zur Verfügung stehen oder standen, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Erfahrungen hinsichtlich der Reduzierung von gerichtlichen Verfahren?