Beihilferechtliche Zulässigkeit der Anschlussregelung für die Vergütung von Solaranlagen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung sichergestellt, dass die ab dem 1. Januar 2021 erforderliche Anschlussregelung für die Vergütung von Solaranlagen nach ihrer 20-jährigen Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beihilferechtlich zulässig ist, und welche konkreten Termine haben mit der EU-Kommission dazu bereits stattgefunden?