Beihilferechtliche Vorbehalte der EU bzgl. der Investitionen des Bundes in die Pipeline von Rostock nach Schwedt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann die Bundesregierung bestätigen, dass es beihilferechtliche Vorbehalte seitens der Europäischen Union bezüglich der Investitionen des Bundes in die Pipeline von Rostock nach Schwedt, die sich in privater Hand befindet, gibt, und wie begründet die Bundesregierung ihre rechtliche Auffassung von diesen Vorbehalten (www.nordkurier.de/mecklenburg-vorpommern/scheitert-oelpipeline-von-rostock-nach-schwedt-an-der-eu-0251231002.html)?