Beihilferechtliche Prüfung der Novelle des Sechzehnten Gesetzes zur Änderung des Atomgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wer im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit hat die juristische Prüfung vorgenommen, welche zu dem Ergebnis kam, dass die Europäische Kommission in ihrem "Schreiben vom 4. Juli 2012 verbindlich mitgeteilt hat, dass eine beihilferechtliche Genehmigung nicht erforderlich ist und das Sechzehnte Gesetz zur Änderung des Atomgesetzes damit mit Wirkung vom 4. Juli 2018 in Kraft getreten ist" (BGBl. I S. 1124), und wer hatte Kenntnis von dem Urteil des Europäischen Gerichthofs vom 11. Juli 2019 (EuGH, Beschluss vom 11. Juli 2019, Vattenfall Europe Nuclear Energy/Kommission, T-674/18, EU:T:2019:501, Rn. 35 ff.)?