Beihilferechtliche Prüfung der Entschädigungen im Rahmen des Kohleausstiegs
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis wann entscheidet nach Kenntnis der Bundesregierung die EU-Kommission die beihilferechtliche Prüfung der Entschädigungen im Rahmen des Kohleausstieges, und welche Nachfragen hat die EU-Kommission ggf. im Rahmen dieser Überprüfung an die Bundesregierung gestellt?