Beihilferechtliche Genehmigung des Carbon-Leakage-Schutzes im Rahmen des Brennstoffemissionshandels durch die EU-Kommission
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Müssen die Maßnahmen zum Carbon-LeakageSchutz im Rahmen des Brennstoffemissionshandelsgesetzes nach Ansicht der Bundesregierung von der EU-Kommission beihilferechtlich genehmigt werden (bitte mit Begründung), und welche Gespräche haben über die beihilferechtliche Zulässigkeit der geplanten Maßnahmen bereits zwischen der Bundesregierung und der EU-Kommission stattgefunden (bitte mit Datum, Gesprächsteilnehmern und Ergebnis beantworten)?