Beihilferechtliche Behandlung von verwandtschaftlichen Beziehungen in der Schaustellerbranche
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum werden durch die Bundesregierung und nachgeordnete Behörden in der Branche der Schausteller verwandtschaftliche Beziehungen, z. B. zwischen wirtschaftlich nachweisbar vollkommen selbständig agierendem Großvater, Vater, Sohn mit "verbundenen Unternehmen" i.S.d. Beihilferechts gleichgesetzt, obwohl dies laut EUKMU-Leitfaden gar nicht der Fall ist?