Beibehaltung der Kooperation mit den Unternehmen L-3 und EAS angesichts der stagnierenden Entwicklung von Körperscannern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Gründe sprechen angesichts der auf niedrigem Niveau stagnierenden Entwicklung der Körperscanner (vgl. Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksachen 17/5025, 17/7269, 18/1880 sowie meine Schriftliche Frage 25 auf Bundestagsdrucksache 18/2038) für die Beibehaltung der Kooperation mit L-3 und EAS, und inwieweit hat sich die Bundesregierung vertraglich an L-3 und EAS als Lieferanten und Hersteller von Körperscannern gebunden (bitte nach Laufzeit, Kosten, Umfang der vereinbarten Dienstleistungen etc. aufschlüsseln)?