Beibehaltung der ermäßigten Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird sich die Bundesregierung angesichts von Steigerungen bei Energiekosten und Lebensmittelpreisen (Quelle: www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2023/10/PD23_405_611.html), dem Fachkräftemangel und weiteren Herausforderungen wie einer hohen Inflation für die Beibehaltung der ermäßigten Umsatzsteuer für Restaurantund Verpflegungsdienstleistungen von nur 7 statt 19 Prozent einsetzen?