Beibehaltung bzw. Streichung des § 10 Abs. 2 des Erbschaftsteuergesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche sachliche Begründung sieht die Bundesregierung zur Beibehaltung von § 10 Absatz 2 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetzes (ErbStG), und plant die Bundesregierung, diesen Paragraphen aus dem Gesetz zu streichen?