Bei Fusionen von Krankenkassen geplante Einführung einer Genehmigung der an scheidende Vorstände gezahlten Abfindungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist es nach Auffassung der Bundesregierung sachgerecht, wenn im Zuge einer Fusion von vier Krankenkassen, statt wie eigentlich vertraglich vereinbart bei Krankenkasse 1 statt 156 000 Euro nun 610 000 Euro an Abfindungen an den scheidenden Vorstand gezahlt werden, bei Kasse 2 statt 148 000 Euro nun 580 000 Euro und bei Kasse 3 ohne vorherig nachgewiesene vertragliche Regelung nun 361 000 Euro, und weshalb plant die Bundesregierung nicht, wie vom Bundesrechnungshof (siehe Bundestagsdrucksache 17/1300) vorgeschlagen, die Krankenkassen zu verpflichten, Vorstandsverträge vor deren Abschluss, Änderung und Aufhebung von Aufsichtsbehörden zur Genehmigung vorzulegen, damit diese dann rechtzeitig prüfen, ob die beabsichtigten Leistungen an die Vorstände angemessen sind?