Behördliches Vorgehen im Falle einer Fälschung von personenbezogenen Daten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wer hat seitens der Bundesregierung veranlasst, dass nach mir vorliegenden Informationen Mitarbeiter deutscher Behörden dahingehend informiert oder instruiert werden, dass bei Auffinden oder Vorlage von gefälschten oder verfälschten personenbezogenen Dokumenten keine Anzeigen, Ermittlungen oder Strafverfolgungen eingeleitet werden oder wurden?