Behördliche Zuständigkeiten hinsichtlich illegal eingereister Flüchtlinge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Weshalb legt man die Zuständigkeit für illegal in Deutschland lebende Flüchtlinge in den Bereich des Sozialamtes, wo sich der Wohnort des Flüchtlings befindet, so dass letztlich der Leistungserbringer meist die Kosten abschreiben muss, und nicht in den des Sozialamtes, wo sich der Leistungserbringer befindet, so dass es zu diesen Zuständigkeitsschwierigkeiten überhaupt nicht kommen kann?