Behinderung von aus der Ukraine flüchtenden Menschen nicht-ukrainischer Staatsangehörigkeit beim Grenzübertritt zu EU-Staaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Behinderung von aus der Ukraine flüchtenden Menschen nichtukrainischer Staatsangehörigkeit beim Grenzübertritt zu EU-Staaten (vgl. www.deutschlandfunk.de/rassismus-vorwuerfe-gegen-polnischen-grenzschutz-afrikaner-an-flucht-ueber-die-grenze-gehindert-100.html), und inwiefern unterscheiden sich die Bedingungen für Menschen nichtukrainischer Staatsangehörigkeit (Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Ukraine oder Transitflüchtlinge), die auf Grund der Kriegsereignisse aus der Ukraine fliehen müssen, für die Gewährung eines Aufenthalts in Deutschland von denen für Geflüchtete mit ukrainischer Staatsangehörigkeit?