Behindertengerechte Gestaltung der Ausgabe von Banknoten an Geldautomaten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie beurteilt die Bundesregierung den Vorschlag der European Blind Union (EBU) und des Bundesverbands Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK), die umfassende Barrierefreiheit gemäß Artikel 9 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und im Sinne des § 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) im Bereich der Bargeldversorgung dahingehend herzustellen, dass bei Geldautomaten eine vorderseitig richtungssortierte Ausgabe von Geldscheinen ermöglicht wird und bei der Neugestaltung der EuroBanknoten neben den fühl- und tastbaren Merkmalen auf den Vorderseiten der Banknoten am linken und am rechten Rand auch der jeweilige Wert des Scheines in Braille-Schrift aufgebracht wird, damit für Menschen mit Sehbehinderung die Bedienung der Geldautomaten insgesamt kein großes Hindernis mehr darstellt und die Geldscheine nicht mehr selbst gedreht werden müssen, um erkennen zu können, um welchen Schein es sich handelt, und so auch die Benutzungsfrequenz an den Geldautomaten erhöht werden kann, und wie hat oder wird die Bundesregierung ihren Einfluss geltend machen, um die künftige Generation der Euro-Scheine zu 100 Prozent barrierefrei zu machen?